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Vereinfachungen für Autowerkstätten und Bürger nach Intervention

  • 18.03.2021

Aufgrund jüngster Änderungen der Straßenverkehrsordnung entfällt für einige technische Änderungen an Fahrzeugen die praktische Abnahme in der Landesprüfstelle in Bozen.

„Auch dank unserer Intervention in Rom in Zusammenarbeit mit den Interessensverbänden der KFZ-Mechatroniker ist es uns gelungen, diese Vereinfachungen sei es für den Bürger als auch für die Werkstätten umzusetzen“, sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Durch diese neue Vereinfachung erspare man sich Zeit und Aufwand, da das Fahrzeug nicht mehr zur Abnahme nach Bozen gebracht werden müsse. Auch für die Werkstätten werde der Vorgang beschleunigt und unbürokratischer gestaltet.

Akkreditierte Werkstätten können somit bei technischen Änderungen am Fahrzeug einen Nachtrag in der Zulassungsbescheinigung anfordern, ohne das Fahrzeug einer Abnahme durch die Landesprüfstelle für Fahrzeuge unterziehen zu lassen. Dies betrifft vor allem den Austausch des Flüssiggastanks nach zehn Jahren oder den Einbau der Anhängekupplung auf Fahrzeugen. Weiters seien keine praktischen Abnahmen mehr vorgesehen beim Einbau einiger Anpassungen für Fahrzeuge von Fahrern mit körperlichen Beeinträchtigungen oder von Fahrschulautos. Alle anderen Abänderungen bleiben weiterhin Zuständigkeit der Landesprüfstelle. 

Die akkreditierten Werkstätten können den Dienst ab 1. April anbieten. 

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