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Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge bis zu zehn Monate aufgeschoben

  • 02.03.2021

Die Führerscheinprüfungen wurden wieder aufgenommen.

Alle Fälligkeiten der Fahrzeughauptuntersuchungen, die gemäß den geltenden Bestimmungen zwischen 1. September 2020 und 30. Juni 2021 fällig gewesen wären oder noch vorgenommen werden müssten, sind für einen Zeitraum von 10 Monaten aufgeschoben.

Diese Verlängerung der Fälligkeiten betrifft allerdings nicht Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis zu 3500 Kilogramm, Krafträder und Kleinkrafträder: Für sie ist derzeit kein Aufschub der Termine vorgesehen. Sollte das Infrastrukturministerium dies in nächster Zeit ändern, wird das Kraftfahrzeugamt dies unverzüglich mitteilen. Auch die Gültigkeit der Führerscheine wurde verlängert. Für nähere Informationen steht das Führerscheinamt des Landes zur Verfügung.

Ab 1. März werden die Führerscheinprüfungen, sei es in Theorie als auch Praxis, wieder aufgenommen. Die Theorieprüfungen werden in allen Kategorien durchgeführt. Die Praxisprüfungen werden in den Kategorien AM, A1, A2, A, C, CE, DE sowie auch für die Berufsführerscheine abgehalten. Keine Praxisprüfungen sind derzeit hingegen in den Führerscheinkategorien B, B96 und BE möglich. Alle ärztlichen Zeugnisse, die zwischen 31. Jänner und 30. April 2021 für die Führerscheinerlangung ausgestellt wurden beziehungsweise werden, behalten ihre Gültigkeit bis zum 29. Juli 2021.

Foto: LPA/Kraftfahrzeugamt des Landes

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